Kosten und Abrechnung:
Die Kosten besprechen wir vor Beginn unserer gemeinsamen Arbeit in Ruhe und ganz transparent, sodass Sie gut planen können.
Die Kosten für meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie gemäß § 1 HeilprG werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine teilweise Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen kann möglich sein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld individuell mit Ihrem Versicherer.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach den Sitzungen per E-Mail, die Zahlung per Überweisung. Kartenzahlungen sind nicht möglich.
Terminabsagen:
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Stunden vorher ab. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen berechne ich ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Sitzungshonorars, da der Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Berufsstatus und rechtliche Hinweise:
Ich arbeite auf Grundlage der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach § 1 HeilprG.
Meine Tätigkeit grenzt sich grundlegend von einer ärztlichen oder psychologischen Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ab und ersetzt keine medizinische oder psychiatrische Behandlung.
Es werden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert oder behandelt.
Selbstverständlich unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.